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   VGH Bayern, 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188   

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https://dejure.org/2014,17246
VGH Bayern, 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188 (https://dejure.org/2014,17246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188 (https://dejure.org/2014,17246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 5 ZB 13.1188 (https://dejure.org/2014,17246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerung;Ernsthafte Bemühungen um Entlassung aus der bisherigen StaatsbürgerschaftIrak;Keine generelle Unzumutbarkeit, einen Entlassungsantrag zu stellen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188
    Demgegenüber hat der Kläger keine schlüssigen Gegenargumente vorgebracht, die die Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung im angefochtenen Urteil in Frage stellen könnten (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 24.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 19 A 644/10

    Einheitliche Erfolgung der abstrakten Konkretisierung der Geringfügigkeitsgrenze

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188
    Eine derart dichte Verfahrenspraxis wird durch den Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 14.3.2011 - 19 A 644/10 - juris) jedoch nicht belegt.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LC 240/10

    Absehen vom Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Falle

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188
    Entscheidend ist, ob dem Einbürgerungsbewerber nach seinen konkreten Verhältnissen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die Erfüllung der Entlassungsbedingungen nach Maßgabe eines objektivierenden normativen Maßstabs aus nationaler Sicht zuzumuten ist (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 8.2.2012 - 13 L C 240/10 - InfAuslR 2012, 191 ff.).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 5 BV 05.1698

    Einbürgerung - Hinnahme von Mehrstaatlichkeit - Kosovo-Albaner -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2014 - 5 ZB 13.1188
    Zum einen bedürfte es für die damit unterstellte Hinnahme von Mehrstaatigkeit angesichts des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von § 10 Abs. 1Satz 1 Nr. 4 StAG zu § 12 Abs. 1 StAG einer eindeutig belegten, nahezu lückenlosen Praxis der zuständigen Auslandsvertretungen, angesichts derer das Verlangen, einen vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag zu stellen, als überflüssige Formalie erschiene (so schon BayVGH, U.v. 14.9.2006 - 5 BV 05.1698 - juris).
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